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FAQ
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Autovermietung
Často kladené otázky
Allgemeine Fragen
Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Mietwagens sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Notfallnummer der Autovermietung (0030 6989552987) und die Polizei (Notruf 100 oder 112) zu kontaktieren. Bewahren Sie Ruhe. Bei Verletzungen rufen Sie bitte einen Krankenwagen (166). Die Feuerwehr erreichen Sie unter der Nummer 199. Sammeln Sie nach Möglichkeit Beweise dafür, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Kunde verpflichtet, einen Polizeibericht auszufüllen und mit der Versicherung, der Polizei und der Autovermietung CRETE AUTOMOBILE bei der Abwicklung des Schadensfalls zusammenzuarbeiten. Andernfalls erlischt der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf bis zum Eintreffen der örtlichen Behörden nicht vom Unfallort bewegt werden.
Die Kraftstoffkosten trägt der Kunde. Es gilt die Tankregelung „gleicher Zustand bei Übernahme – gleicher Zustand bei Rückgabe“. Bei Abholung des Fahrzeugs ist im Mietvertrag der Füllstand des Tanks vermerkt. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag erklären Sie sich damit einverstanden, das Fahrzeug mit annähernd diesem Füllstand zurückzugeben oder die fehlende Menge zu bezahlen.Das Tankstellennetz auf Kreta ist recht dicht. Dies gilt vor allem für die Nordküste. Im gebirgigen Landesinneren und an der Südküste ist dies nicht mehr die Regel. Die meisten Tankstellen schließen gegen 21:00 Uhr. Viele sind auch sonntags geschlossen. Einige Tankstellen sind bereits mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattet, dies ist hier aber noch eher die Ausnahme.
Der Kunde ist verpflichtet, die Verkehrsregeln zu beachten und entsprechend zu fahren. Der Verkehr hier ist deutlich spontaner als wir es aus Deutschland oder aus Österreich gewohnt sind. Seien Sie darauf vorbereitet, dass viele (nicht nur) einheimische Fahrer die Verkehrsregeln nicht einhalten. Autofahren hier ist eher intuitiv; Rücksichtnahme und gegenseitiges Einfühlungsvermögen sind wichtig. Beobachten Sie den Verkehr um sich herum aufmerksam und passen Sie sich ihm an. Auch wenn Sie Vorfahrt haben, vergewissern Sie sich, dass Sie diese auch wirklich haben. Falls nicht, warten Sie und fahren Sie erst weiter, wenn die Strecke frei ist. An Kreuzungen ist Blickkontakt mit anderen Fahrern wichtig. Beobachten Sie den Verkehr hinter Ihnen in Ihren Rückspiegeln, insbesondere Motorräder und Roller, die Sie in belebten Gebieten/Städten sowohl von links als auch von rechts überholen werden.Hier hält man normalerweise nicht an einem Stoppschild an; es wird eher als Warnung verstanden, dass man Vorfahrt hat.Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Fußgänger an einem Zebrastreifen über die Straße lassen. Achten Sie auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs hinter Ihnen. Leider nehmen viele Autofahrer hier immer noch keine Rücksicht auf Fußgängerüberwege und können Sie leicht anfahren, wenn Sie Fußgänger von hinten über die Straße lassen.DAS PHÄNOMEN DES ERSTEN HERBSTREGENSWenn Sie im September oder Oktober Auto fahren und es zu regnen beginnt (vielleicht ist es der erste Regen seit Monaten), fahren Sie äußerst vorsichtig oder halten Sie besser an und warten Sie, bis der Regen den Staub wegspült, der sich im Sommer auf der Straße angesammelt und sie in eine rutschige, seifige Oberfläche verwandelt hat. Die ersten Herbstregen sind die Zeit mit den meisten Verkehrsunfällen auf Rhodos und Kreta. Auf glatten Straßen wird das Auto unkontrollierbar.
Es gibt nur eine unbefestigte Straße (30-40 Minuten Fahrtzeit) nach Balos, die für Pkw völlig ungeeignet ist. Vom Parkplatz aus sind es etwa 20 Minuten Fußweg. Autos werden auf dieser Straße stark beschädigt (nicht nur das Chassis, sondern auch die Elektronik wird durch den Staub in Mitleidenschaft gezogen). Keine Autovermietung erlaubt die Zufahrt, viele Fahrzeuge sind bereits mit GPS ausgestattet und werden überwacht. Abseits asphaltierter Straßen deckt keine Versicherung Schäden am Fahrzeug ab. Im Schadensfall gibt es zudem Probleme mit dem Abschleppdienst, der nur auf befestigten Straßen fährt. Trotz des Verbots, nach Balos zu fahren, ist das Risiko also sehr hoch und lohnt sich definitiv nicht.Balos ist per Boot vom Hafen von Kissamos aus erreichbar. Es gibt mehrere Anbieter, wie zum Beispiel Cretan Daily Cruises. Ein Vorteil der Bootsfahrt ist der Zwischenstopp auf der Insel Gramvousa (einer Festungsruine mit wunderschöner Aussicht). Viele Besucher sind jedoch von Balos enttäuscht, vor allem wegen der Überfüllung. Es ist ein wahrer Massentourismus. Wer es lieber ruhiger mag, findet an den weniger frequentierten Stränden Südkretas sicher etwas Passendes (z. B. Glyka Nera – nur per Boot oder zu Fuß erreichbar, Marmara, Souda, Schinaria, Damnoni oder Rodakino bei Plakias; auch Triopetra und Agios Pavlos sind schöne und bekannte Strände). In der Hochsaison ist es natürlich überall voll, aber der Süden ist generell weniger touristisch als der Norden, und die Strände um Keratokampos sind wirklich einsam und abgeschieden.Alternativ zu Balos bieten sich auch die Strände von Elafonissos oder Falassarna an.
Nach Eingang Ihrer elektronischen Anfrage für einen Mietwagen auf Kreta (oder nach Ihrer telefonischen Anfrage) erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Preisangebot und den Details der Vermietug.Für eine verbindliche Reservierung ist eine Anzahlung von ca. 20–30 % des Gesamtbetrags der Mietwagenkosten erforderlich. Diese Anzahlung deckt in etwa unsere Kosten für die Überführung des bestellten Fahrzeugs an den angegebenen Ort (z. B. Kraftstoff, Aufwandsentschädigung für unsere Mitarbeiter bei der Lieferug usw.). Wir möchten Fälle vermeiden, in denen Kunden ein Fahrzeug bestellen, es aber nicht abholen – sogenannte „Scheinreservierungen“.Mit der Reservierung erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Versicherungsbedingungen einverstanden.Die Anzahlung für Mietwagen auf Kreta erfolgt in EUR auf unser Bankkonto in Griechenland.Die Anzahlung wird bei der Bezahlung des Mietfahrzeugs automatisch vom Gesamtbetrag abgezogen.Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der endgültigen Bestätigung Ihrer verbindlichen Reservierung.
Die Preise für Mietwagen auf Kreta beinhalten folgende Versicherungen:Die im Mietwagenpreis enthaltene Versicherung ist umfassend und deckt alle Fahrzeugkategorien ohne Selbstbeteiligung ab. Der Kunde ist somit vollständig von der Haftung für Schäden am Mietfahrzeug oder an Dritten befreit. Diese Versicherung umfasst außerdem:1) Haftpflichtversicherung – Deckung von Schäden an Dritten (bis zu 1.300.000 Euro)2) Insassenversicherung (PAI)3) Vollkaskoversicherung (CDW) – ohne Selbstbeteiligung (Deckung von Schäden am Mietfahrzeug bis zum Fahrzeugwert)4) Feuer- und Diebstahlversicherung5) Kaskoversicherung (TI) – Fahrgestell-, Rad- und Reifenversicherung (auf asphaltierten Straßen)6) Windschutzscheibenversicherung (auf Asphaltstraßen)Sollten Sie Schäden am Mietfahrzeug oder einen Verkehrsunfall verursachen, müssen Sie weder für Schäden an Ihrem Fahrzeug noch an anderen, durch Ihr Verschulden beschädigten Fahrzeugen aufkommen.Die Versicherung, die die Autovermietung auf Kreta anbietet, deckt den Wert des Mietfahrzeugs maximal ab.Mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag, den Sie bei der Abholung des Fahrzeugs auf Kreta erhalten, bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Versicherungsbedingungen akzeptieren, den Mietpreis bezahlen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.WARNUNG: Die Versicherung erlischt, wenn:Der Kunde (oder die im Vertrag als Fahrer benannte Person) zum Zeitpunkt der Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Das Mietfahrzeug (ohne schriftliche Zustimmung von CRETE AUTOMOBILE) von Personen gefahren wird, die nicht im Vertrag als Fahrer benannt sind. Das Mietfahrzeug durch das Fahren auf ungeeigneten, unbefestigten, steinigen oder sandigen Straßen oder im offenen Gelände oder Sand beschädigt wird.Der Kunde (bzw. eine bevollmächtigte Person) das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt. Der Kunde (bzw. die bevollmächtigte Person) hat den Versicherungsfall nicht unverzüglich gemeldet oder nicht mit der Versicherung, der Polizei und der Autovermietung bei der Aufklärung des Versicherungsfalls zusammengearbeitet.
VOLLSTÄNDIGE ÜBERSETZUNG DES MIETVERTRAGSCRETE AUTOMOBILE vermietet hiermit das Fahrzeug (einschließlich eines etwaigen Ersatzfahrzeugs) an den Mieter (die Person, die das Fahrzeug mietet – nachfolgend „Kunde“ genannt) gemäß allen nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen, und der Kunde stimmt allen diesen Vertragsbedingungen zu.1. FAHRZEUGLIEFERUNG UND -RÜCKGABEDas Fahrzeug wird dem Kunden in einwandfreiem Zustand und ohne offensichtliche Mängel übergeben. Der Kunde muss jegliche Beanstandungen bezüglich des Fahrzeugzustands unverzüglich nach Übergabe geltend machen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Dokumenten und Zubehörteilen im gleichen Zustand zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurückzugeben. Andernfalls werden dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis weitere Gebühren in Rechnung gestellt. CRETE AUTOMOBILE ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit und ohne Kündigung dieses Vertrags auf Kosten des Kunden zurückzufordern, wenn das Fahrzeug vertragswidrig genutzt wird.2. BESCHÄDIGUNG, SCHLÜSSELVERLUST usw.Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des Fahrzeugs hat der Kunde CRETE AUTOMOBILE einen Betrag in Höhe der gesamten Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung zu zahlen, sofern der Verlust oder die Beschädigung durch den Kunden oder den von ihm bevollmächtigten Fahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig, durch Verstoß gegen die Vertragsbedingungen dieses Mietvertrags, gegen allgemeine gesetzliche Bestimmungen oder Versicherungsbestimmungen verursacht wurde. Führt dieses Verschulden des Kunden (oder des bevollmächtigten Fahrers) zu einem Einnahmeverlust für CRETE AUTOMOBILE aus der Fahrzeugvermietung, ist CRETE AUTOMOBILE berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung in Höhe der Mietpreise für das beschädigte oder verlorene Fahrzeug, einschließlich eines Tagessatzes von mindestens 100 EUR, zu verlangen, bis das Fahrzeug oder ein Ersatzfahrzeug von CRETE AUTOMOBILE wieder verfügbar ist.Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.Verliert der Kunde die Schlüssel zum Mietwagen, zerstört er sie oder schließt er sie im Fahrzeug ein, ist er verpflichtet, dem Vermieter mindestens 150 Euro zu zahlen (abhängig von der Art der Schlüssel und der Entfernung von der nächsten Station unserer Autovermietung).In allen anderen Fällen:a) Der Kunde haftet nicht für Verluste oder Schäden am Fahrzeug, die durch Feuer oder Diebstahl verursacht werden (es sei denn, diese wurden durch ein Verschulden des Kunden/bevollmächtigten Fahrers verursacht).b) Hat der Kunde diesen Vertrag vollständig eingehalten und für die Mietdauer eine CDW (Vollkaskoversicherung) abgeschlossen, haftet er weder für verschuldens- noch für unverschuldete Schäden am Fahrzeug. Hat der Kunde die CDW nicht abgeschlossen, haftet er vollumfänglich für Schäden am Fahrzeug.c) Der Kunde haftet für alle Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.3. GebührenDer Kunde ist verpflichtet, CRETE AUTOMOBILE bis zum Ende der Mietzeit folgende Beträge zu zahlen (sofern nichts anderes vereinbart ist):a) Der Preis für die Anmietung eines Fahrzeugs zu den auf der ersten Seite dieses Vertrags angegebenen Tarifen.b) Alle grundlegenden Fahrzeuglieferungs- und Abholgebühren, sofern diese für die Anmietung anfallen.c) Anfallende lokale Steuern und Servicegebühren im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs.d) Die Kosten von CRETE AUTOMOBILE im Zusammenhang mit der Einziehung der vom Kunden gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge, einschließlich Verzugszinsen auf geschuldete Beträge und Kosten von CRETE AUTOMOBILE für die Rechtsvertretung bei der Einziehung der geschuldeten Beträge.e) Bußgelder und sonstige Sanktionen, einschließlich der Kosten gerichtlicher oder verwaltungsrechtlicher Verfahren, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen CRETE AUTOMOBILE im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden vor dessen ordnungsgemäßer Rückgabe an CRETE AUTOMOBILE verhängt werden, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden von CRETE AUTOMOBILE zurückzuführen. Der Kunde oder der von ihm bevollmächtigte Fahrer haftet für diese Kosten, wenn diese durch ein rechtswidriges Handeln des Kunden oder des von ihm bevollmächtigten Fahrers entstanden sind.f) Alle Gebühren werden in der Endrechnung aufgeführt.4. Nutzungsbedingungena) Das gemietete Fahrzeug darf nur von der im Vertrag als „Kunde/Fahrer“ oder „zweiter Fahrer“ bezeichneten Person gefahren werden.b) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietfahrzeug sorgfältig zu pflegen und dessen technischen Zustand, Ölstand, Kühlmittelstand, Reifenzustand usw. regelmäßig zu überprüfen. Ohne vorherige Zustimmung von CRETE AUTOMOBILE ist der Kunde nicht berechtigt, selbst Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen oder diese von Dritten durchführen zu lassen.c) Der Kunde ist verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten.d) Die Kraftstoffkosten trägt der Kunde. Der ungefähre Kraftstoffverbrauch wird bei Fahrzeugübergabe am ersten Miettag im Mietvertrag festgehalten. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit annähernd gleichem Kraftstoffverbrauch zurückzugeben oder die Differenz bei Rückgabe zu begleichen.e) Der Kunde ist für alle Verkehrsstrafen (z. B. Parkverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen usw.) verantwortlich, die während der Mietzeit anfallen, und zwar für die gesamte Dauer des Mietvertrags.f) CRETE AUTOMOBILE stellt dem Kunden auf Anfrage einen Kindersitz/eine Sitzerhöhung leihweise zur Verfügung. Der Kunde ist für die korrekte und sichere Befestigung und Verwendung des Kindersitzes verantwortlich. CRETE AUTOMOBILE übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße Befestigung/Verwendung des Kindersitzes. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu nutzen:a) Personen oder Güter gegen Entgelt befördernb) ein anderes Fahrzeug oder einen Anhänger bzw. andere Gegenstände anzutreiben oder zu ziehenc) ein Rennen fahren oder an einem Wettkampf teilnehmend) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Fahrzeug an Dritte unterzuvermieten.e) Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, halluzinogenen Substanzen, Barbituraten oder anderen Substanzen zu führen, die sein Bewusstsein oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Dies gilt auch für den vom Kunden bevollmächtigten Fahrer.f) Der Kunde/bevollmächtigte Fahrer ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung und sonstige Vorschriften einzuhalten.g) Das Fahrzeug darf nur vom Kunden und der auf der Vorderseite dieses Vertrags genannten Person gefahren werden. CRETE AUTOMOBILE erklärt sich durch Unterzeichnung dieses Vertrags damit einverstanden, dass diese Person das Fahrzeug fährt.h) zum Transport von übergroßem Gepäck oder Gegenständen, entzündlichen Stoffen, umweltschädlichen oder geruchsintensiven Gegenständen und Substanzen, Drogen usw.i) außerhalb des Gebiets von Kreta ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CRETE AUTOMOBILE.5. VERLÄNGERUNG DER MIETDAUERMöchte der Kunde die Mietdauer des Fahrzeugs verlängern, muss er sich innerhalb von 48 Stunden vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauer mit CRETE AUTOMOBILE in Verbindung setzen. Unterlässt der Kunde dies und gibt er das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zurück, ist er zur Zahlung einer Strafe wegen unerlaubter Nutzung und unerlaubten Besitzes des Fahrzeugs verpflichtet. Im Falle einer Verlängerung der Mietdauer gelten für den Kunden die im ursprünglichen Mietvertrag mit CRETE AUTOMOBILE vereinbarten Bedingungen bzw. die Bedingungen des Mietvertrags für das anstelle des ursprünglichen Fahrzeugs bereitgestellte Ersatzfahrzeug.6. Gewährleistung/Einhaltung der Vorschriften für SchädenCRETE AUTOMOBILE haftet für Schäden, die dem Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Anmietung oder Nutzung des Mietwagens entstehen, sofern diese Schäden durch eine Pflichtverletzung seitens CRETE AUTOMOBILE, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, verursacht wurden. In allen anderen Fällen haftet CRETE AUTOMOBILE nicht für den Schaden.7. UNFÄLLEIm Falle eines Unfalls oder eines anderen Notfalls (Feuer, Diebstahl usw.) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Versicherungsfalls wie folgt vorzugehen:a) die Polizei rufenb) die Namen und Adressen der Augenzeugen ermittelnc) die Ansprüche Dritter nicht anzuerkennend) Kontaktieren Sie CRETE AUTOMOBILE unverzüglich telefonisch oder auf anderem Wege.e) alle relevanten Informationen von dem/den Dritten einholenf) einen Verkehrsunfallbericht ausfüllen und unterschreibeng) alle relevanten Dokumente oder Informationen bezüglich des Unfalls an CRETE AUTOMOBILE sendenKommt der Kunde der oben beschriebenen Vorgehensweise nicht nach, ist CRETE AUTOMOBILE berechtigt, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, CRETE AUTOMOBILE sämtliche Verfahrenskosten und sonstige damit verbundene Auslagen zu erstatten. CRETE AUTOMOBILE ist außerdem berechtigt, dem Kunden in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Euro in Rechnung zu stellen.8. VERSICHERUNGa) CRETE AUTOMOBILE bietet Versicherungsschutz nur für Personen, die das Mietfahrzeug mit Zustimmung von CRETE AUTOMOBILE nutzen, und zwar auf Grundlage der Haftpflichtversicherungspolice (Pflichthaftpflicht), die zur Einsichtnahme bereitliegt.b) Der Kunde, andere autorisierte Fahrer und Passagiere sind nicht durch eine persönliche Versicherung abgedeckt, es sei denn, der Kunde schließt zu Beginn der Anmietung einen persönlichen Versicherungsvertrag einschließlich Geschäftsbedingungen zu einem Preis gemäß der jeweils gültigen Preisliste von CRETE AUTOMOBILE ab.c) Die Versicherung deckt auch Schäden am Fahrgestell und den Reifen des Fahrzeugs ab, sofern der Kunde das Fahrzeug ausschließlich auf asphaltierten Straßen (normalen Straßen) benutzt. Es ist nicht gestattet, das Mietfahrzeug auf unbefestigten Straßen, Schotterwegen oder im Sand (sogenanntes Offroad-Fahren) zu fahren.d) CRETE AUTOMOBILE bietet keine Gepäckversicherung an. Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder anderen persönlichen Gegenständen des Kunden oder anderer Fahrzeuginsassen im Mietwagen gehen vollständig zu Lasten des Kunden.9. PERSONENBEZOGENE DATENDer Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten durch die Autovermietung CRETE AUTOMOBILE einverstanden. CRETE AUTOMOBILE ist berechtigt, diese personenbezogenen Daten an Dritte/Behörden weiterzugeben, falls sich eine Aussage oder Handlung des Kunden während der Mietzeit als falsch erweist oder falls der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt.10. Verschiedenesa) Das Fahrzeug ist Eigentum von CRETE AUTOMOBILE. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Mietvertrag. Der Kunde ist in keiner Weise Vertreter von CRETE AUTOMOBILE. Der Kunde erklärt, dass er keine anderen Rechte als die in diesem Vertrag genannten geltend macht.b) Alle anderen autorisierten Fahrer haften gesamtschuldnerisch mit dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags.c) In gleicher Weise haftet der Vertreter des Kunden nach diesem Vertrag gesamtschuldnerisch mit dem Kunden, wenn der Fahrzeugmietvertrag vom Vertreter des Kunden abgeschlossen wurde.d) Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen CRETE AUTOMOBILE und dem Kunden.e) CRETE AUTOMOBILE kann auf keines seiner Rechte verzichten, die sich aus dem Gesetz und diesem Vertrag ergeben.f) Der für den Mietwagen gezahlte Betrag ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.
Wir benötigen keine Kreditkarte.Der Fahrer muss für Gruppe A mindestens 21 Jahre alt sein, für alle anderen Gruppen mindestens 23 Jahre.Wir benötigen einen gültigen Führerschein. Dieser muss seit mindestens zwei Jahren gültig sein.Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen einen internationalen Führerschein, um vollkaskoversichert zu sein.Die Benzinkosten trägt der Kunde. Er ist verpflichtet, den Tank am ersten Miettag auf den gleichen Füllstand aufzufüllen wie bei der Fahrzeugübergabe.Die Miete kann bar (Euro) oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Akzeptierte Karten: Visa, Mastercard, American Express, Diners Club. EC-Karten werden vor Ort akzeptiert.Der Transport des Fahrzeugs per Boot ist nicht gestattet.Der Kunde ist für alle Verkehrsverstöße während der Mietdauer verantwortlich und trägt diese.Die Angabe Ihrer Flugnummer erleichtert die Fahrzeugübergabe. Sollten Sie Ihre Flugdaten noch nicht kennen, können Sie uns diese später mitteilen.Jetzt buchen & bei Ankunft bezahlen. – Keine Stornogebühren (innerhalb von 48 Stunden).E-Mail: Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer E-Mail-Adresse.Neue oder neuwertige Fahrzeuge und günstige Mietpreise von J&D (siehe Preisliste).Alle Verträge und Zahlungen für Mietfahrzeuge werden von J&D Rent a Car in Griechenland (Rhodos) abgewickelt.Die Websites von CRETE AUTOMOBILE sind die tschechische Vertretung von J&D Autovermietung.Der Mietpreis beinhaltet:Haftpflichtversicherung (100 % Vollkasko) + Kollisions- und Vollkaskoversicherung. Keine Selbstbeteiligung. Die im Mietpreis für ein Fahrzeug auf Rhodos enthaltene Versicherung ist vollständig und ohne Selbstbeteiligung. Der Kunde ist daher von der Haftung für Schäden am Mietfahrzeug befreit.100 % Versicherung für Reifen, Scheiben und Fahrgestell.100 % Versicherung gegen Naturkatastrophen.100 % Versicherung gegen Feuer und Diebstahl.Unfallversicherung für Mitfahrer.Unbegrenzte Kilometer.Kostenlose Fahrzeuglieferung nach Rhodos-Stadt, zum Flughafen Diagoras, zum Hafen von Rhodos oder zu Hotels im Umkreis von 20 km um unser Büro.Keine zusätzlichen Gebühren für die Fahrzeuglieferung oder -rückgabe bei Nacht.Zweiter Fahrer inklusive.Kostenlose Kindersitzmiete (auf Anfrage).24-Stunden-Pannenhilfe auf der gesamten Insel.Kostenlose Karte der Insel Rhodos.Wartung (Ölwechsel, Schmierung etc.).Alle lokalen Steuern im Preis inbegriffen.Fahrzeugersatz bei schweren Schäden.KEINE VERSTECKTEN KOSTEN!Dachgepäckträger und Navigationssystem gegen eine geringe Gebühr.Crete Automobile und J&D haften nicht für Verzögerungen bei der Fahrzeugübergabe am ersten Miettag, die durch Dritte, Verkehrsstörungen, Fahrzeugpannen oder Witterungseinflüsse verursacht werden. Die vereinbarte Übergabezeit ist nur ein Richtwert; aus organisatorischen Gründen kann es zu geringfügigen Verzögerungen kommen. Bei einer erheblichen Verzögerung (mehr als 30 Minuten) bei der Fahrzeugübergabe kontaktieren Sie uns bitte unter den angegebenen Hilfenummern.Crete Automobile ist die tschechische Online-Präsenz der Autovermietung J&D. Crete Automobile präsentiert lediglich die Dienstleistungen der genannten Autovermietung und vermittelt zwischen tschechischen/slowakischen Kunden und der Autovermietung. Crete Automobile haftet nicht für Schäden, die Kunden durch J&D Autovermietung entstehen.
Wir können Ihnen lediglich die Fahrzeugkategorie/-klasse Ihrer Buchung bestätigen, nicht das Fahrzeugmodell. Sollte das von Ihnen gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar sein, stellen wir Ihnen automatisch ein Fahrzeug einer höheren Klasse zur Verfügung (ohne Aufpreis). Die aufgeführten Fahrzeuge dienen lediglich als Beispiele für Größe und Leistung der jeweiligen Klasse. Die Autovermietung übernimmt keine Gewähr dafür, ob ein Fahrzeug innerhalb der Kategorie bei Ankunft ausreichend Platz für alle Passagiere und deren Gepäck bietet. Sollten Sie mit dem Standard oder der Größe des gebuchten Fahrzeugs unzufrieden sein, informieren Sie bitte unseren Mitarbeiter.
Sollten Sie Ihre Reservierung stornieren müssen, ist dies selbstverständlich möglich. Bei einer Stornierung mindestens 3 Tage (72 Stunden) vor dem geplanten Mietbeginn erstatten wir Ihnen die Anzahlung vollständig zurück. Die Anzahlung kann auch auf einen neuen Termin übertragen werden. Dies hängt stets vom Einzelfall und der Vereinbarung mit Ihnen ab. Wir bemühen uns immer, dass unsere Kunden ihre bereits geleistete Anzahlung nicht verlieren. Erfolgt die Stornierung jedoch in letzter Minute (weniger als 72 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn), erstatten wir die Anzahlung nicht zurück. In diesem Fall entstehen dem Vermieter erhebliche Kosten, die mit der Anzahlung gedeckt werden (Kosten für die Überführung des Fahrzeugs zu einem oft weit vom Standort entfernten Ort, Kraftstoffkosten, entgangener Gewinn aufgrund der Nichtnutzung des reservierten Fahrzeugs usw.).
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